Episode notes
In diesem Video wird der Aufbau in der Klausur sowie die Systematik hinter dem § 48 I 1 VwVfG besprochen. § 48 I 1 VwVfG ist klausurirrelvant, weil er zu einfach ist. Nichtsdestotrotz ist es für das Verständnis hilfreich den § 48 I 1 verstanden zu haben.
Quellen:
Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,
Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc
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