Wie in Rothenthurm kein Waffenplatz gebaut wurde

Zeitgenossenschaft por Fabian Trinkler

Notas del episodio

Die Schweiz ist das einzige Land, in welchem der Moorschutz in der Verfassung festgeschrieben ist. In Artikel 78, Absatz 5 unserer Bundesverfassung steht nämlich:

Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden.

Normalerweise regelt die Bundesverfassung als oberstes Organ des Schweizer Rechtssystems aber keine so konkreten Sachverhalte und so überrascht es nicht, dass dieser Absatz über eine erfolgreiche Volksinitiative 1987 in die Verfassung geschrieben wurde.

Interessanterweise war der Auslöser dafür aber nicht vordergründig die Sorge um die Moore im schönen Schweizerland, sondern entstand vielmehr durch den lokalen Widerstand gegen einen neuen Waffenplatz der Armee im Gebiet von Roth ... 

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