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Stagione 1
Sportwettenmonopol Urteil
BVerfGE 115, 276 – Sportwettenmonopol
Urteil Schächtverbot
BVerfGE 104, 337 - Schächtererlaubnis
Lebenslange Freiheitsstrafe Urteil
BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe
Rauchverbot in Gaststätten
BVerfGE 121, 317 – Rauchverbot in Gaststätten
Apothekenurteil
BVerfGE 7, 377 – Apothekenurteil - Öffnung an Sonntagen - Berufsfreiheit
Soldaten sind Mörder Urteil
BVerfGE 93, 266 – Soldaten sind Mörder - Meinungsfreiheit und Beleidigung.
Elfes Urteil
Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Freizügigkeit (Art. 11 GG) BVerfGE 6, 32 – Elfes
Lüth Urteil
Wirkung von Grundrechten zwischen Privatpersonen. BVerfGE 7,198 ff.
Sicherungsverwahrung II
BVerfGE 128, 326 - Sicherungsverwahrung II Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2012 zu einer Verfassungsbeschwerde. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit von § 66a Abs. 1 und Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) in seiner früheren Fassung mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die vorbehaltene Sicherungsverwahrung. Das Gericht prüft, ob diese Form der Sicherungsverwahrung, die nicht zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung angeordnet, sondern für eine spätere Entscheidung vorbehalten wird, verfassungsrechtlich zulässig ist, insbesondere nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Abstandsgebotes, wie sie in einem früheren Urteil des Gerichts aufgestellt wurden. Es wird auch die Frage der Zusammensetzung des Gerichts bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung und der Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung und der späteren Freiheitsentziehung im Lichte der EMRK erörtert. Letztlich stellt das Gericht fest, dass die angegriffenen Entscheidungen das Recht des Beschwerdeführers auf Freiheit verletzen, da sie auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhen.
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