Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme und § 28 StGB
Wir besprechen den Grundsatz der limitierten Akzessorietät und insbesondere den § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 StGB. Letzterer führt zu einer Tatbestandsverschiebung bzw. Akzessorietätslockerung. Quellen: Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage, Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript Timestamps: 0:00 Intro 0:12 Grundsatz der limitierten Akzessorietät 1:51 Übersicht § 28 Abs. 1 und Abs. 2 3:31 Beispiel für § 28 Abs. 1 6:36 Beispiel für § 28 Abs. 2 StGB