Lauterkeitsrecht (UWG)

Lauterkeitsrecht (UWG)

di Der Jurastudent

Irreführung durch Unterlassen § 5a UWG

§ 5a UWG regelt die klausurrelevante Irreführung durch Unterlassen. Besprochen wird insbesondere wie die wesentliche Information zu bestimmen ist, insbesondere im B2C Verhältnis mit § 5b UWG. Darüber hinaus wird ein Beispiel zur Klimaneutralität geprüft. Timestamps: 0:00 Intro 0:15 Grundgedanke 3:12 Verortung 3:49 Übersicht Verbraucher vs sonstige Marktteilnehmer 4:19 Wesentliche Information 6:28 § 5b IV UWG 8:28 § 5b III und § 5b II UWG 11:44 § 5b I UWG 14:32 Grundfall: § 5a I 1 Nr. 1 UWG 16:03 Vorenthalten und § 5a III UWG 22:14 Abgrenzung zu § 5 UWG 24:14 Beispiel 33:01 Relevanz 34:26 § 5a IV UWG 36:43 Kontrollfragen

Irreführung § 5 UWG

Eines der wichtigsten und klausurrelevantesten Unlauterkeitstatbestände ist die Irrführung nach § 5 UWG. Anhand von vielen Beispielen werden Probleme wie der Aufbau und die Relevanz besprochen. Außerdem wird auch die Funktionsweise von § 3 I UWG erklärt. Timestamps: 0:00 Intro 0:06 Verortung 0:22 Funktionsweise § 3 I UWG 1:48 Schema 2:39 Beispiel 9:10 Angabe 13:17 Beispiel 2 16:13 BGH Beispiel 18:15 Weitere Beispiele 19:10 Kompliziertes Beispiel 24:23 Interessenabwägung (Ausnahme) 28:33 Relevanz 33:33 Kontrollfragen

Schwarze Liste (§ 3 III UWG)

Die schwarze Liste ist im Anhang vom UWG geregelt. Nach § 3 III UWG sind die dort aufgeführten Nummern stets unzulässig. Wie geht man in der Klausur mit der schwarzen Liste um? Wie und wo ist sie zu prüfen? Was sind die wichtigsten Nummern? Das gehen wir anhand von einigen Beispielen durch. Timestamps: 0:00 Intro 0:13 Verortung 0:28 Was ist die schwarze Liste 2:44 Übersicht 4:15 Empfohlene Kommentierungen 4:53 Schema für die Klausur 9:05 Anwendungsbereich 12:05 Schutz von Verbrauchern vs sonstige Marktteilnehmer 13:52 Nr.9 der schwarzen Liste 16:22 Nr. 28 der schwarzen Liste 20:05 Nr. 26 der schwarzen Liste 22:08 Kontrollfragen

Aktivlegitimation

Es geht um die Frage, wer die Ansprüche geltend machen kann. Insbesondere wird dies beim klausurrelevanten Unterlassungsanspruch relevant, nämlich richtet sich dies dort nach § 8 III UWG. Von immenser Bedeutung ist die Frage, wer Mitbewerber i.S.d. § 2 I Nr. 4 UWG ist. Daneben werden die Anspruchsgrundlagen und Besonderheiten dieser angerissen. Timestamps: 0:00 Intro 0:09 Schema und Strategie 1:21 Anspruchsgrundlagen 3:30 Unterlassung vs. Schadensersatz 4:57 Aktivlegitimation beim Unterlassungsanspruch (§ 8 III UWG) 6:43 Beispiel (§ 8 III Nr. 3 UWG) 10:05 Mitbewerber als Anspruchsberechtigte - Schema 14:33 Beispiel 1 - Substituierbarkeit 15:52 Beispiel 2 - aus Verbrauchersicht 19:42 Beispiel 3 - Wechselbeziehung 25:20 Mitbewerber bei § 6 UWG 27:10 Kontrollfragen

Geschäftliche Handlung

Der zentrale Begriff im Lauterkeitsrecht ist der einer geschäftlichen Handlung nach § 2 I Nr. 2 UWG. Wir legen den Fokus auf die Klausur und schauen uns die wichtigsten Punkte und Ausnahmen dazu anhand von Beispielen an. Timestamps: 0:00 Intro 0:10 Wo sind wir 0:20 In der Klausur 2:03 Prüfungsschema 2:36 Verhalten einer Person 3:11 Unternehmensbezug 4:28 Marktbezug 6:40 Vor, bei oder nach Geschäftsabschluss 7:48 Beispiele 8:28 Formulierungsbeispiel 9:03 Problem: Redaktionelle Berichterstattung 10:36 Problem: Vertragsverletzung 11:25 Problem: Influencer 12:05 Kontrollfragen

Einführung Lauterkeitsrecht

In diesem Video fangen wir mit dem Lauterkeitsrecht an. Das Schema für die Klausur und auch die Interessen bzw. Schutzrichtungen werden dargestellt. Außerdem wird noch eine Abgrenzung zwischen den Ansprüchen aus dem UWG und dem BGB vorgenommen.
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