Grundgesetz- Artikel 18 kurz & knapp
Grundgesetz kurz & knapp di Grundgesetz Ultras ein Projekt des ZIVD e.V.
Note sull'episodio
Liebe Grundgesetz Freund*innen,
Wir weinen nicht, ihr weint! Oder doch nicht? Folge 20, das bedeutet in 14 Tagen ist Feierabend, das Licht geht aus in der Podcast Küche “Grundgesetz kurz & knapp”...aber reden wir besser nicht drüber, kommen wir zu Artikel 18
Artikel 18 - Die "Das geht zu weit"-Klausel** im Wortlaut Absatz 1
- Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Na, das klingt ja mal kompliziert, aber wir s ...
Parole chiave
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