Notas del episodio

Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.