Verwaltungsrecht AT

Verwaltungsrecht AT

por Der Jurastudent
Rücknahme unionsrechtswidriger Verwaltungsakte
Wir schauen uns anhand eines Beispiels an wie man die Rücknahme unionsrechtswidriger Verwaltungsakte nach § 48 VwVfG / Art. 291 AEUV prüft und wo der effet utile aus Art. 4 III EUV relevant wird. Timestamps: 0:00 Intro 0:10 Beispiel 2:30 Übersicht 3:55 Lösung Frage 1 13:40 Lösung Frage 2 14:38 Effet utile im Gutachten
§ 80a VwGO und Drittschutz
Zulässigkeit und Begründetheit und Probleme bei § 80a VwGO werden anhand eines Beispiels besprochen. Insbesondere soll es auch um den Drittschutz, drittschützende Normen, die Schutznormtheorie bzw. die subjektive Rechtsverletzung gehen. Timestamps: 0:00 Intro 0:55 Schema Zulässigkeit § 80a 3:22 Statthafte Antragsart Übersicht 5:03 Doppelwirkung eines VA 6:30 Systematik § 80a 10:20 Rechtsschutzbedürfnis 12:55 Problem: § 80a III 2 als Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung 17:53 Rechtsgrundlage bei § 80a 22:50 Begründetheit 26:35 Drittschutz Erläuterung (subjektive Rechtsverletzung) 31:35 Beispiel 48:22 Kontrollfragen
Selbstbindung der Verwaltung
Wo wird die Selbstbindung in der Klausur relevant? Wie wird sie geprüft? Was sind norminterpretierende und normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften (VV)? Das und viel mehr besprechen wir anhand von Beispielen in diesem Video.Folien abrufbar unter: https://drive.google.com/drive/folders/1OWDMyYWGnlMIBPqttHKPhetfm2Fe3ITb?usp=share_linkTimestamps: 0:00 Intro 0:03 Grundgedanke 1:15 Rechtsfolge (Ermessensreduzierung auf 0) 2:24 Anspruchsgrundlagen im Verwaltungsrecht 3:12 Arten von Verwaltungsvorschriften 6:00 Beispiel 6:40 Lösung 12:09 Beispiel 2 (Keine Gleichheit im Unrecht) 14:08 Beispiel 3 (Antizipierte Verwaltungspraxis) 15:15 Kontrollfragen
Einstweiliger Rechtsschutz § 80 V VwGO
In diesem Video werden die Grundlagen, die Systematik und die Probleme zu § 80 Abs. 5 VwGO ausführlich und anhand von Beispielen besprochen. Insbesondere wird auch die Anordnung zur sofortigen Vollziehung und die Obersätze in der Begründetheit behandelt. Folien abrufbar unter: https://drive.google.com/drive/folders/1OWDMyYWGnlMIBPqttHKPhetfm2Fe3ITb?usp=share_link Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Übersicht Rechtsschutzverfahren in der VwGO 0:25 Systematik und Grundgedanken 3:17 Zulässigkeit bei § 80 Abs. 5 VwGO 3:28 Statthafte Antragsart in der Klausur 8:21 Weiter in der Zulässigkeit 9:51 Probleme im Rechtsschutzbedürfnis 14:04 Begründetheit - Anordnung (§ 80 II 1 Nr. 1-3a) 16:05 Begründetheit - Wiederherstellung (§ 80 II 1 Nr. 4) 21:28 Schema Begründetheit Wiederherstellung 24:20 Formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung zur sofortigen Vollziehung 26:20 Problem: Anhörung erforderlich? 28:33 Problem: Heilung einer fehlenden Begründung?
Aufhebung von Verwaltungsakten Fallbeispiel Nr. 3
In diesem Video wird das dritte ausführliche und kompliziertere Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps: 0:00 Intro 0:14 Sachverhalt 1:36 Lösung
Aufhebung von Verwaltungsakten Fallbeispiel Nr. 2
In diesem Video wird das zweite ausführliche und kompliziertere Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps: 0:00 Intro 0:09 Sachverhalt 2:25 Lösung
Aufhebung von Verwaltungsakten Fallbeispiel Nr. 1
In diesem Video wird ein ausführliches und komplizierteres Beispiel zum Aufhebungsrecht im Verwaltungsrecht (§§ 48, 49 VwVfG) besprochen und gelöst. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps: 0:00 Intro 0:18 Sachverhalt 2:21 Lösung 5:34 Klagehäufung § 44 VwGO 6:38 Begründetheit der Klage
Rückforderung § 49a VwVfG
In diesem Video geht es um die Rückforderung des Geldes, das im Rahmen eines begünstigenden Verwaltungsaktes ausgezahlt wurde. Um diesen Realakt "rückgängig" zu machen, also um das Geld wiederzubekommen braucht es einer Rechtsgrundlage und diese ist der § 49a VwVfG. Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit wird erörtert. Dies wird anhand von Beispielen einfach erklärt. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Übersicht 1:09 Grundlagen zu § 49a VwVfG 4:44 Formelle Rechtmäßigkeit von § 49a 6:05 Materielle Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG 8:42 Aufbau in der Klausur 10:45 Kontrollfragen Kontrollfragen: 1)Wo ist die Erstattung nach § 49a zu prüfen? 2)Was ist vor der Begründetheit anzusprechen? 3)Was ist in der formellen Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG zu prüfen? 4)Welche 3 Prüfungspunkte gibt es bei der materiellen Rechtmäßigkeit?
Widerruf von Zuwendungen (§ 49 III VwVfG)
In diesem Video im Verwaltungsrecht geht es um den äußerst klausurrelevanten § 49 III VwVfG und das intendierte Ermessen. Anhand von Beispielen und Schemata wird dies erklärt. Ein ausführliches Beispiel kommt in einem der nächsten Videos. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps:0:00 Intro 0:06 Übersicht Rechtsgrundlagen 0:40 Verortung in der Anfechtungsklage 0:55 Materielle Rechtmäßigkeit 3:51 Intendiertes Ermessen 10:31 Widerrufstatbestand Nr. 1 11:16 Widerrufstatbestand Nr. 2 12:09 Einfaches Beispiel 15:35 Kontrollfragen Kontrollfragen: 1)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie insbesondere bei Zuwendungen relevant? 2)Spielt bei den §§ 49 Abs. 2 und Abs. 3 bei der Ermessensentscheidung der Vertrauensschutz eine Rolle? 3)Was ist bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48, 49 zu prüfen? 4)Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein Beispiel wo kein Fall von § 49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 4 5)Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen VA möglich? 6)Die Behörde B zahlt eine Zuwendung in Höhe von 50000 € aus. Das war rechtswidrig und der Zuwendungsempfänger kann sich nicht auf schutzwürdiges Vertrauen berufen. Wie bekommt die Behörde ihr Geld zurück? 7)Zusatzfrage: Der B wird als Beamter ernannt und bekommt eine Urkunde überreicht. Jetzt wird die Ernennung zurückgenommen. Wie bekommt die Behörde die Urkunde wieder, wenn wir die beamtenrechtlichen Spezialvorschriften außer Acht lassen?
Widerruf von begünstigenden Verwaltungsakten (§ 49 II VwVfG)
In diesem Podcast wird anhand von 5 Beispielen der klausurrelevante § 49 II VwVfG besprochen. Sowohl die Probleme als auch die Widerrufstatbestände werden ausführlich behandelt. Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Rechtsgrundlagen Übersicht 0:21 Verortung im Schema 0:29 Aufbau materielle Rechtmäßigkeit von § 49 II VwVfG 5:13 Beispiel § 49 II Nr. 1 VwVfG 9:31 Beispiel § 49 II Nr. 2 VwVfG 13:24 Beispiel § 49 II Nr. 3 VwVfG 15:56 Abgrenzung zu § 48 18:05 Beispiel § 49 II Nr. 4 VwVfG 20:43 § 49 II Nr. 5 VwVfG 22:11 Kontrollfragen Kontrollfragen: 1) Muss man beim 49 Abs. 2 beim Ermessen den Vertrauensschutz berücksichtigen? Warum?2)Was ist bei der Formellen Rechtmäßigkeit der Aufhebung §§ 48, 49 zu prüfen?3)Was ist die Selbstbindung der Verwaltung? Warum wird sie insbesondere bei Zuwendungen relevant?4)Kann man den UrsprungsVA nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 widerrufen, wenn die Auflage gegen die verstoßen wurde, rechtswidrig ist?5)Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines VA an? Nenne ein Beispiel wo kein Fall von § 49 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, sondern ein Fall von §§ 48 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3, 46)Zusatzfrage: Der B wird als Beamter ernannt und bekommt eine Urkunde überreicht. Jetzt wird die Ernennung zurückgenommen. Wie bekommt die Behörde die Urkunde wieder, wenn wir die beamtenrechtlichen Spezialvorschriften außer Acht lassen?
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