Willensmängel nach §§ 116, 118 BG...
Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB

BGB AT por Der Jurastudent

Notas del episodio

In diesem Video wird das BEWUSSTE Abweichen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem nach den §§ 116, 118 behandelt. Den § 116 nennt man auch einen schlechten Scherz und der § 118 bezeichnet den guten Scherz. Auch wird die Relevanz in der Klausur angesprochen.

Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Übersicht Willensmängel 0:32 Beispiel 4:20 Beispiel 2 6:49 In der Klausur 9:38 Abgrenzung §§ 116, 118

Palabras clave
bgbbgb atanfechtung§ 119willensmangel§ 116§ 118Scherzguter Scherzschlechter Scherz